Einwilligung der Baubehörde zur Anzeigenplatzierung
Einwilligung der Baubehörde zur Anzeigenplatzierung (Urteil des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik Akt. Z. 8 Sžp 8/2011 vom 19. 01. 2012)
Wo Informationen, Werbung und Werbeeinrichtung an einem von den öffentlichen Bereichen sichtbaren Ort platziert und mit einem Gebäude oder Grundstück verbunden ist, ist der Eigentümer, Mieter oder anderer Betreiber verpflichtet, die Erlaubnis von der Baubehörde anzufordern.