Tod des Beschädigten und Recht auf Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust der sozialen Position
Tod des Beschädigten und Recht auf Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust der sozialen Position (Beschluss des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik Akt. Z. 3 ECdo 278/2013 vom 06. 03. 2014)
Mit dem Tod des Beschädigten erlischt das Recht auf Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust der sozialen Position im nicht abgegoltenen Umfang. Das Recht auf Bezahlung von Gerichtkosten für dieses Verfahren (Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust der sozialen Position) erlischt jedoch nicht.