Register von Disqualifikationen
Am 01. 01. 2016 tritt die Novelle des Handelsgesetzbuches in Kraft, die das sog. Register von Disqualifikationen einführt. In das Register von Disqualifikationen werden natürliche Personen eingetragen, denen durch Gerichtsentscheidung die Ausübung bestimmter Funktionen in den Organen von Gesellschaften und Genossenschaften verboten wird. Das Gericht kann den Zeitraum bestimmen, in dem eine natürliche Person die Funktion des Mitglieds eines statutarischen Organs, Aufsichtsrates, Leiters der Organisationseinheit einer ausländischen Person, Niederlassungsleiters eines ausländischen Unternehmens oder Prokurist nicht ausüben dürfen. Dies gilt auch für Gerichtsentscheidungen gemäß dem Gesetz über Konkurs und Umstrukturierung, in dem beschlossen wurde, dass vom statutarischen Vertreter wegen Verletzung der Verpflichtung zur Konkursanmeldung eine Vertragsstrafe zu bezahlen ist.