Gewonnener Gerichtsprozess mit einer Versicherungsanstalt
Die Entscheidung des Landgerichts in Bratislava in der Frage der Ansprüche aus der obligatorischen Kfz-Versicherung (gesetzliche Versicherung)
Wir haben die Schlussfolgerung eines bedeutenden slowakischen Versicherers in Frage gestellt, dass der Schaden an der Windschutzscheibe durch Steinschlag verursacht vom vorherfahrenden Fahrzeug nicht anerkannt worden ist. Die Versicherungsanstalt hat argumentiert unter anderem, dass diese Art von Schäden als solche von der Zahlung aus der gesetzlichen Versicherung ausgeschlossen ist und dass ebenfalls die Schadensentstehung – wie es das unser Klient beschrieben hat – nicht nachgewiesen werden kann. Das Gericht der ersten Instanz sowie auch das Berufungsgericht waren mit unserer Argumentation einverstanden und die Klage war erfolgreich. Die Versicherung hat unserem Klienten den Schaden im vollen Umfang ersetzt.