Einfache Gesellschaft zu Aktien
Am 01. 01. 2017 tritt die Novelle des Handelsgesetzbuches in Kraft, die eine neue Rechtsform der Handelsgesellschaft einführt – die einfache Gesellschaft zu Aktien, abgekürzt als „j. s. a.“. Diese neue Unternehmensform soll die Tätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern und vereinfachen und junge Startups unterstützen. Die einfache Gesellschaft zu Aktien ist eine Hybridform der Kapitalhandelsgesellschaft, verbindend einige Elemente der GmbH und auch der AG. Die einfache Gesellschaft zu Aktien kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Stammkapital muss mindestens 1 Euro betragen. Das Stammkapital ist in eine gewisse Anzahl von Aktien mit einem gewissen Nennwert aufgeteilt. Die Aktien der Gesellschaft können nur in verbuchter Form sein und nur auf den Namen lauten. Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Aktionär haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.