Gerichtsentscheidung bezüglich der Möglichkeit, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Teilnahme nur geschützten Werkstätten zu ermöglichen
Die Entscheidung des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik in der Frage, ob bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Bauarbeiten die Möglichkeit besteht, die Teilnahme nur geschützten Werkstätten zu ermöglichen
Wir haben die Entscheidung des Amtes für öffentliche Beschaffung angefochten, in dem das Amt für öffentliche Beschaffung Stellung genommen hat, dass der öffentliche Auftraggeber die Teilnahme an Ausschreibungen für Bauarbeiten nicht nur geschützten Werkstätten ermöglichen kann. In der Berufung hat das Oberste Gericht der Slowakischen Republik entschieden und bestätigt das Urteil in der Sache 4 Sžf 67/2015, dass aus keiner Rechtsvorschrift, die den Charakter und die Aufgabenbeschreibung der geschützten Werkstätte regeln, und ebenfalls aus keiner vom Amt für öffentliche Beschaffung zitierten Rechtsvorschrift abgeleitet werden kann, dass aus den Aufgaben einer geschützten Werkstätte die Bautätigkeit ausgeschlossen ist.