Wir analysieren mögliche Hindernisse für die Eintreibung von Forderungen, um diese in angemessener Zeit zu beseitigen und somit in den nachgeschalteten Prozessen der Eintreibung zusammen mit Vermeidung von unnötigen Kosten das Risiko des Scheiterns zu minimieren (z.B. die Mängel in der Evidenz, Unstimmigkeiten in den Daten, etc.).
Wir vertreten Klienten in der Kommunikation mit Schuldnern, bereiten rechtliche Unterlagen für eine außergerichtliche Einigung vor.
Wir vertreten Klienten in Gerichts- und Schiedsverfahren in Sachen der Forderungseintreibung.
Nach Erhalt eines vollstreckbaren Titels erarbeiten wir einen Vorschlag für die Exekution vor und stellen die kontinuierliche Kommunikation mit dem Gerichtvollzieher sicher.